Können wir Nutilis Pulver zulasten der GKV abgeben?

Wir haben eine Verordnung über Nutilis Pulver (PZN 07135660) als E-Rezept vorliegen. Wir stellen uns die Frage, ob das Andickungspulver erstattungsfähig ist und ob es als E-Rezept verordnet werden kann.

Antwort

Bei Nutilis Pulver handelt es sich zwar um ein Diätetikum, aber nicht um ein Diätetikum gemäß § 31 SGB V. Es ist somit nicht verordnungsfähig. Davon abgesehen, dass das verordnete Produkt nicht verordnungsfähig ist, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Diätetika gemäß § 31 SGB V auf E-Rezept verordnet werden. Dies ist erst für einen späteren Zeitpunkt geplant.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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