Können wir Novorapid N3 auf ein Entlassrezept abgeben?
Uns wurde von einem Kunden ein Entlassrezept über „Novorapid 100 IE/ml 5 x 10 ml N3 Durchstechflaschen“ vorgelegt.
Da es eine N3 ist, sind wir stutzig geworden – können wir das überhaupt auf ein Entlassrezept abgeben? Es gibt allerdings auch keine kleinere Packung. Das Rezept ist zulasten der Techniker Krankenkasse ausgestellt.
Antwort
Sie haben Recht, dass Sie bei einer N3 stutzig werden, denn diese könnte normalerweise nicht auf ein Entlassrezept abgegeben werden, da es laut Packungsgrößenverordnung kleinere definierte N-Bereiche gibt.

Glücklicherweise haben die Ersatzkassen diese Problematik erkannt und eine Sonderregelung für solche Konstellationen in den Arzneiversorgungsvertrag aufgenommen:
6 Abs. 1 Buchst. a vdek-AVV
„Sind nur Packungen im Handel, deren Größe das kleinste definierte Packungsgrößenkennzeichen überschreitet, so stellt die Abgabe der kleinsten verfügbaren Packung einen unbedeutenden Fehler nach § 6 Rahmenvertrag dar, der nicht zur Zurückweisung der Verordnung führt. Die Apotheke hat in diesen Fällen einen Vermerk und das vereinbarte Sonderkennzeichen 06460731 auf dem Verordnungsblatt aufzutragen bzw. im Abgabedatensatz zu übermitteln.“
Sie können das Rezept also in diesem Fall mit Angabe der Sonder-PZN sowie einem Vermerk auf der Verordnung beliefern und den Kunden mit der N3 versorgen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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