Können wir Novorapid N3 auf ein Entlass­rezept abgeben?

Uns wurde von einem Kunden ein Entlass­rezept über „Novorapid 100 IE/ml 5 x 10 ml N3 Durch­stech­flaschen“ vorgelegt.

Da es eine N3 ist, sind wir stutzig geworden – können wir das über­haupt auf ein Entlass­rezept abgeben? Es gibt aller­dings auch keine kleinere Packung. Das Rezept ist zulasten der Techniker Kranken­kasse ausge­stellt.

Antwort

Sie haben Recht, dass Sie bei einer N3 stutzig werden, denn diese könnte normaler­weise nicht auf ein Entlass­rezept abge­geben werden, da es laut Packungs­größen­ver­ordnung kleinere definierte N-Bereiche gibt.

Glücklicherweise haben die Ersatzkassen diese Problematik erkannt und eine Sonderregelung für solche Konstellationen in den Arzneiversorgungsvertrag aufgenommen:

6 Abs. 1 Buchst. a vdek-AVV

„Sind nur Packungen im Handel, deren Größe das kleinste definierte Packungs­größen­kenn­zeichen über­schreitet, so stellt die Abgabe der kleinsten verfüg­baren Packung einen unbe­deutenden Fehler nach § 6 Rahmen­vertrag dar, der nicht zur Zurück­weisung der Verordnung führt. Die Apotheke hat in diesen Fällen einen Vermerk und das vereinbarte Sonder­kenn­zeichen 06460731 auf dem Verordnungs­blatt aufzu­tragen bzw. im Abgabe­daten­satz zu über­mitteln.“

Sie können das Rezept also in diesem Fall mit Angabe der Sonder-PZN sowie einem Vermerk auf der Verordnung beliefern und den Kunden mit der N3 versorgen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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