Können wir fertige Dronabinol-Lösungen weiterhin verwenden?

Wir haben ein GKV-Rezept über folgende Dronabinol-Lösung vorliegen:
Dronabinol-Lsg. CAN 25 mg/ml NRF 22.8. + Ident.-Kit PZN 17918802.

Können Sie uns sagen, ob wir diese weiterhin verwenden dürfen?

Antwort

Wir würden Ihnen davon abraten, die vorver­dünnte Dronabinol-Lösung für die Rezeptur zu verwenden. Das Verwaltungs­gericht Düssel­dorf hat mittler­weile für die fertige Dronabinol-Lösung von Caelo entschieden, dass die Lösung nicht mehr als Rezeptur­arznei­mittel, sondern als Fertig­arznei­mittel einzu­stufen ist. Fertigarzneimittel unterliegen wiederum der Zulassungs­pflicht. Dies gilt zwar so erstmal nur für die Dronabinol-Lösung für Caelo, dies lässt sich jedoch auch auf alle anderen fertigen Dronabinol-Lösungen, die keine Zulassung haben, übertragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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