Können wir fertige Dronabinol-Lösungen weiterhin verwenden?
Wir haben ein GKV-Rezept über folgende Dronabinol-Lösung vorliegen:
Dronabinol-Lsg. CAN 25 mg/ml NRF 22.8. + Ident.-Kit PZN 17918802.
Können Sie uns sagen, ob wir diese weiterhin verwenden dürfen?
Antwort
Wir würden Ihnen davon abraten, die vorverdünnte Dronabinol-Lösung für die Rezeptur zu verwenden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mittlerweile für die fertige Dronabinol-Lösung von Caelo entschieden, dass die Lösung nicht mehr als Rezepturarzneimittel, sondern als Fertigarzneimittel einzustufen ist. Fertigarzneimittel unterliegen wiederum der Zulassungspflicht. Dies gilt zwar so erstmal nur für die Dronabinol-Lösung für Caelo, dies lässt sich jedoch auch auf alle anderen fertigen Dronabinol-Lösungen, die keine Zulassung haben, übertragen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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