Können wir ein Rezept über eine DiGA beliefern und abrechnen?

Wir haben Fragen zu Apps/DiGA, die auf Kassen­rezept verordnet werden. Ist die Apotheke hier irgendwie in den Abrechnungs­prozess mit einbe­zogen?

Und was können wir Personen mit solch einer Verordnung empfehlen?

Antwort

Ist eine DiGA (digitale Gesundheits­anwendung) auf einem Muster-16-Rezept verordnet, so kann die Apotheke hier nichts beliefern. Die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Kranken­kasse in Verbindung setzen. Diese über­mittelt dann einen Frei­schalt­code, mit dem die jeweilige DiGA auf der ent­sprechenden Platt­form oder Web­site herunter­geladen und aktiviert werden kann.

Sie können diesbe­züglich natürlich trotzdem informieren. Eine Über­sicht über die aktuell im DiGA-Ver­zeichnis gelisteten DiGA finden Sie beim BfArM.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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