Können wir ein Rezept über eine DiGA beliefern und abrechnen?
Wir haben Fragen zu Apps/DiGA, die auf Kassenrezept verordnet werden. Ist die Apotheke hier irgendwie in den Abrechnungsprozess mit einbezogen?
Und was können wir Personen mit solch einer Verordnung empfehlen?
Antwort
Ist eine DiGA (digitale Gesundheitsanwendung) auf einem Muster-16-Rezept verordnet, so kann die Apotheke hier nichts beliefern. Die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese übermittelt dann einen Freischaltcode, mit dem die jeweilige DiGA auf der entsprechenden Plattform oder Website heruntergeladen und aktiviert werden kann.
Sie können diesbezüglich natürlich trotzdem informieren. Eine Übersicht über die aktuell im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGA finden Sie beim BfArM.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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