Können wir ein Rezept ohne Versichertennummer beliefern?
Uns liegt ein Rezept zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vor, der Patientenname ist angegeben und die Felder für Anschrift und Geburtsdatum sind ausgefüllt. Die Versichertennummer fehlt, als IK ist die 104412131 angegeben.
Können wir das Rezept trotzdem beliefern?
Antwort
Im Arzneiliefervertrag ist nachzulesen, welche Angaben auf einer ordnungsgemäßen Verordnung zu finden sein müssen.
Für die AOK Rheinland/Hamburg gilt Folgendes:
Arzneiliefervertrag
„(2) Ordnungsgemäß ausgestellt und abrechenbar ist eine vertrags(zahn)ärztliche Verordnung dann, wenn sie neben dem Mittel die folgenden Mindestangaben enthält:
a. Bezeichnung der Krankenkasse oder Kostenträgerkennung
b. Name mit Geburtsdatum (und Anschrift bei BtM-Verordnung) des Versicherten oder die Versichertennummer3
c. Ausstellungs- bzw. Ausfertigungsdatum [...]“
Die Auflösung der Fußnote besagt Folgendes:
Fußnote
„3 Bei Anwendung des Ersatzverfahrens (Ausstellung einer vertrags(zahn)ärztlichen Verordnung ohne Vorlage der Krankenversichertenkarte) genügen Name und Geburtsdatum des Versicherten als Angabe zu Satz 2 Buchstabe b. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf auf die Angabe des Namens des Versicherten nicht verzichtet werden. Im Fall einer Sprechstundenbedarfsverordnung ist ein entsprechender Vermerk (z. B. ‚Praxisbedarf‘, Arztname oder vergleichbar) auf der Verordnung aufzutragen.“
Im Ersatzverfahren kann also auf die Angabe der Versichertennummer verzichtet werden. Falls alle weiteren Formalien erfüllt sind, können Sie das Rezept nach unserer Einschätzung beliefern. Falls Ihnen die Versichertennummer vorliegt, so können Sie diese ergänzen (Ergänzung mit Datum und Kürzel abzeichnen).
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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