Können wir diese Insuline alle abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Verordnet wurde zulasten der BMW BKK (IK 109021685):
„4 x Humalog 100 ILO 5 x 10 ml N3“.
Ist die Menge auf dem Rezept zulässig?
Antwort:
Nach PackungsV wird dieses Präparat wie folgt zugeordnet:
Die Menge entspricht einer vielfachen Menge des größten Messbereichs (Nmax). Für vielfache Verordnungen von Nmax fordert § 6 Absatz 3 des aktuellen Rahmenvertrags zwar ein besonderes Kennzeichen, wie z. B. ein „!“, fehlt dieses jedoch, darf es gemäß § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung kommen. Zusätzlich hat der Arzt das Normkennzeichen N3 genannt, das die Verordnung zu einer eindeutig bestimmten Verordnung macht. Sie dürfen daher alle verordneten Packungen unter Beachtung der Rabattverträge abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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