Können diese Nasentropfen für ein Kind zulasten der GKV abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage bezüglich der Erstattung eines Produktes, das zulasten einer GKV für ein Kind verordnet wurde:
„Rhinoguttae Pro Inf Mp NTR 10 ml PZN 07787285“
Unserer Meinung nach ist es nicht erstattungsfähig. Die Praxis behauptet allerdings das Gegenteil. Können Sie uns dabei weiterhelfen?
Antwort
Bei Rhinoguttae-Nasentropfen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter, welches nicht namentlich in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie genannt ist. Es kann daher nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Prüfen können Sie dies auch im Erstattungs-Checkplus*:

Abb.: Rhinoguttae im DAP Erstattungs-Checkplus*
- DAP Erstattungs-Checkplus
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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