Kann Gardasil zulasten der GKV verordnet werden?

Uns liegt ein Rezept für eine 20-jährige Kundin über Gardasil vor.

Wir sind unsicher: Können wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?

Antwort

Die Ständige Impf­kommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für 9- bis 14-Jährige und Nach­hol­impfungen bis 17 Jahre. Die Kosten werden daher für diese Patienten­gruppe von den gesetz­lichen Kranken­kassen über­nommen. Hier sollte der HPV-Impf­stoff über den Sprech­stunden­bedarf ver­ordnet werden.

Ab einem Alter von 18 Jahren über­nehmen viele Kassen die Impfung als Satzungs­leistung (oft bis 26 Jahre). Daher kann die Impfung je nach Alter und Kasse entweder als Individualrezept auf Patientennamen zulasten der GKV oder als Privatrezept ausgestellt sein. Für ältere Personen müsste der Impf­stoff in der Regel auf Privat­rezept verordnet werden. Dann wird das Präparat zunächst in der Apotheke privat bezahlt und die ver­sicherte Person kann die Kosten dann für eine mögliche Erstattung bei der jeweiligen Kranken­kasse einreichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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