Kann Gardasil zulasten der GKV verordnet werden?
Uns liegt ein Rezept für eine 20-jährige Kundin über Gardasil vor.
Wir sind unsicher: Können wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für 9- bis 14-Jährige und Nachholimpfungen bis 17 Jahre. Die Kosten werden daher für diese Patientengruppe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hier sollte der HPV-Impfstoff über den Sprechstundenbedarf verordnet werden.
Ab einem Alter von 18 Jahren übernehmen viele Kassen die Impfung als Satzungsleistung (oft bis 26 Jahre). Daher kann die Impfung je nach Alter und Kasse entweder als Individualrezept auf Patientennamen zulasten der GKV oder als Privatrezept ausgestellt sein. Für ältere Personen müsste der Impfstoff in der Regel auf Privatrezept verordnet werden. Dann wird das Präparat zunächst in der Apotheke privat bezahlt und die versicherte Person kann die Kosten dann für eine mögliche Erstattung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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