Kann eine Musterpackung zulasten der GKV abgerechnet werden?

Wir haben eine Frage zu L-THYROXIN BC 150 Mikro­gramm. Es gibt laut EDV zwei namens­gleiche Packungen mit 50 St. TAB im Handel, einmal mit PZN 17627737 (N2) und ein­mal mit PZN 17627720.
Uns liegt aktuell eine Ver­ordnung über die PZN 17627720 vor. Bei dieser PZN ist jedoch kein Preis hinter­legt.

Wir sind uns jetzt nicht sicher, ob es sich bei dieser PZN möglicher­weise um eine Klinik­packung handelt und wir in diesem Fall ein neues Rezept benötigen. Was meinen Sie?

Antwort

Nach der Darstel­lung in der Lauer-Taxe online handelt es sich bei der PZN 17627720 um eine Muster­packung.

Bei der Muster­packung ist weder Preis noch Norm­kenn­zeichen ange­geben, daher kann die Packung nicht zulasten der GKV abge­geben werden. Da diese Ver­ordnung jedoch ein­deutig einem Eintrag in der Taxe zuge­ordnet werden kann, können Sie die erforder­lichen Änderungen nach unserer Ein­schätzung nicht selbst vor­nehmen und wir würden Ihnen die Aus­stellung eines neuen Rezeptes empfehlen. Dann ändert die Praxis die PZN hoffent­lich auch in der Patientenakte, damit Sie bei künftigen Ver­ordnungen nicht vor dem gleichen Problem stehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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