Kann eine Musterpackung zulasten der GKV abgerechnet werden?
Wir haben eine Frage zu L-THYROXIN BC 150 Mikrogramm. Es gibt laut EDV zwei namensgleiche Packungen mit 50 St. TAB im Handel, einmal mit PZN 17627737 (N2) und einmal mit PZN 17627720.
Uns liegt aktuell eine Verordnung über die PZN 17627720 vor. Bei dieser PZN ist jedoch kein Preis hinterlegt.
Wir sind uns jetzt nicht sicher, ob es sich bei dieser PZN möglicherweise um eine Klinikpackung handelt und wir in diesem Fall ein neues Rezept benötigen. Was meinen Sie?
Antwort
Nach der Darstellung in der Lauer-Taxe online handelt es sich bei der PZN 17627720 um eine Musterpackung.

Bei der Musterpackung ist weder Preis noch Normkennzeichen angegeben, daher kann die Packung nicht zulasten der GKV abgegeben werden. Da diese Verordnung jedoch eindeutig einem Eintrag in der Taxe zugeordnet werden kann, können Sie die erforderlichen Änderungen nach unserer Einschätzung nicht selbst vornehmen und wir würden Ihnen die Ausstellung eines neuen Rezeptes empfehlen. Dann ändert die Praxis die PZN hoffentlich auch in der Patientenakte, damit Sie bei künftigen Verordnungen nicht vor dem gleichen Problem stehen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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