Kann ein Arznei­mittel gegen ein Medizin­produkt aus­ge­tauscht werden?

Wir haben ein Rezept über das Arznei­mittel „Movicol Junior aroma­frei Emra 30 x 6,9 g Btl. N2 PZN 06798660“ vorliegen. Das verordnete Movicol sowie weitere Alterna­tiven sind nicht liefer­bar. Wir hätten Movicol Junior aroma­frei Norgine 30 x 6,9 g Btl. N2 PZN 04951755 vorrätig. Das Produkt ist jedoch als Medizinprodukt registriert.

Ist unsere An­nahme richtig, dass ein Aus­tausch des Arznei­mittels gegen das gleich­namige Medizin­produkt von Norgine nicht möglich ist und wir ein neues Rezept brauchen?

Antwort

Laut § 18 Abs. 3 Rahmen­vertrag gilt Folgendes:

18 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ein Aus­tausch von Medizin­produkt und Arznei­mittel gegen­einander ist nicht zulässig.“

Sie haben mit ihrer Annahme, dass Sie das Arznei­mittel nicht gegen das Medizin­produkt tauschen dürfen, also Recht. Sie brauchen ein neues Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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