Kann ein Arzneimittel gegen ein Medizinprodukt ausgetauscht werden?
Wir haben ein Rezept über das Arzneimittel „Movicol Junior aromafrei Emra 30 x 6,9 g Btl. N2 PZN 06798660“ vorliegen. Das verordnete Movicol sowie weitere Alternativen sind nicht lieferbar. Wir hätten Movicol Junior aromafrei Norgine 30 x 6,9 g Btl. N2 PZN 04951755 vorrätig. Das Produkt ist jedoch als Medizinprodukt registriert.
Ist unsere Annahme richtig, dass ein Austausch des Arzneimittels gegen das gleichnamige Medizinprodukt von Norgine nicht möglich ist und wir ein neues Rezept brauchen?
Antwort
Laut § 18 Abs. 3 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
18 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig.“
Sie haben mit ihrer Annahme, dass Sie das Arzneimittel nicht gegen das Medizinprodukt tauschen dürfen, also Recht. Sie brauchen ein neues Rezept.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung