Kann Aranesp als N2 auf Entlass­rezept abge­geben werden?

Wir diskutieren derzeit folgendes Entlass­rezept zulasten der Pronova BKK. Verordnet wurde „Aranesp 40 4 FS“. Nach dem Kranken­haus­auf­ent­halt wird das Medika­ment dringend gebraucht, daher würden wir „Aranesp 40 mg 4 Fertig­spritzen N2 PZN 05379990“ abgeben. Allerdings handelt es sich um eine N2 (eine kleinere Packung ist nicht im Handel).

Wie können wir vorgehen?

Antwort

Die N2-Packung Aranesp entspricht einer Packung, deren Inhalt den kleinsten definierten Norm­bereich über­schreitet (es ist laut PackungsV ein N1-Bereich definiert, auch wenn keine Packung dieser Größe im Handel ist). Die Abgabe dieser N2-Packungs­größe ist gemäß Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung (Anlage 8, § 4 Abs. 2) nicht möglich:

4 Abs. 2 Anlage 8 Rahmenvertrag

„Ist eine Arznei­mittel­packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen, das gemäß Packungs­größen­ver­ordnung bestimmt wurde, definiert, aber die ent­sprechende oder eine kleinere Packungs­größe nicht im Handel, kann keine Packung abge­geben werden.“

Die Ersatz­kassen haben in ihrem Liefer­vertrag dazu eine Abgabe­möglichkeit definiert. Für Primär­kassen, wie in Ihrem Fall, gibt es keine solche generelle Abgabe­möglichkeit. Bitte prüfen Sie den für Ihr Bundes­land gültigen Arznei­liefer­vertrag der Primär­kassen auf eine Regelung für den Fall, dass keine nach Rahmen­vertrag abgabe­fähige Packung im Handel ist. Findet sich in dem Liefer­vertrag keine ent­sprechende Regelung, ist die Abgabe einer Packung zulasten der Primär­kasse nicht möglich – Sie müssten das Rezept privat abrechnen oder ein reguläres Rezept durch die weiter­be­handelnde Arzt­praxis aus­stellen lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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