Kann Aranesp als N2 auf Entlassrezept abgegeben werden?
Wir diskutieren derzeit folgendes Entlassrezept zulasten der Pronova BKK. Verordnet wurde „Aranesp 40 4 FS“. Nach dem Krankenhausaufenthalt wird das Medikament dringend gebraucht, daher würden wir „Aranesp 40 mg 4 Fertigspritzen N2 PZN 05379990“ abgeben. Allerdings handelt es sich um eine N2 (eine kleinere Packung ist nicht im Handel).
Wie können wir vorgehen?
Antwort
Die N2-Packung Aranesp entspricht einer Packung, deren Inhalt den kleinsten definierten Normbereich überschreitet (es ist laut PackungsV ein N1-Bereich definiert, auch wenn keine Packung dieser Größe im Handel ist). Die Abgabe dieser N2-Packungsgröße ist gemäß Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (Anlage 8, § 4 Abs. 2) nicht möglich:
4 Abs. 2 Anlage 8 Rahmenvertrag
„Ist eine Arzneimittelpackung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen, das gemäß Packungsgrößenverordnung bestimmt wurde, definiert, aber die entsprechende oder eine kleinere Packungsgröße nicht im Handel, kann keine Packung abgegeben werden.“
Die Ersatzkassen haben in ihrem Liefervertrag dazu eine Abgabemöglichkeit definiert. Für Primärkassen, wie in Ihrem Fall, gibt es keine solche generelle Abgabemöglichkeit. Bitte prüfen Sie den für Ihr Bundesland gültigen Arzneiliefervertrag der Primärkassen auf eine Regelung für den Fall, dass keine nach Rahmenvertrag abgabefähige Packung im Handel ist. Findet sich in dem Liefervertrag keine entsprechende Regelung, ist die Abgabe einer Packung zulasten der Primärkasse nicht möglich – Sie müssten das Rezept privat abrechnen oder ein reguläres Rezept durch die weiterbehandelnde Arztpraxis ausstellen lassen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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