Jumbopackung verordnet – was ist erlaubt?
Wie gehen wir im folgenden Fall vor? Es liegt ein Rezept über Microlax Rektallösung Klistiere 12 x 5 ml vor. Dabei handelt es sich offensichtlich um eine Jumbopackung. Die Arztpraxis können wir nicht erreichen.
Welche Optionen haben wir?
Antwort
Jumbopackungen können nicht zulasten einer GKV abgegeben werden, so ist es § 8 Abs. 2 Rahmenvertrag zu entnehmen.
8 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Im Normalfall müsste die betroffene Person zurück zur Arztpraxis und sich eine zulässige Packungsgröße verordnen lassen.
Für den dringenden Fall bzw. wenn die verordnende Person nicht erreichbar ist, sieht der Rahmenvertrag aber eine Ausnahme vor:
17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)
„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich, gilt: […]
7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße. § 8 Absatz 1 gilt.“
Ein Stückeln auf die verordnete Menge mit Packungen des Nmax-Bereiches (hier die 9-Stück-Packung) ist nicht möglich, da Sie bei Abgabe mehrerer Packungen die verordnete Menge überschreiten würden. Die Abgabe einer N2 zu 9 Stück wäre in diesem Fall aber möglich.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung