Ist Voquily 1 mg/ml zulasten der GKV erstattungsfähig?
Uns liegt ein GKV-Rezept über Voquily 1 mg/ml 150 ml (PZN 19195226) für ein einjähriges Kind vor. Laut unserer Recherche handelt es sich um eine Jumbopackung und ist damit nicht zulasten der GKV abrechnungsfähig.
Stimmt das?
Antwort
Wie Sie richtig schreiben, handelt es sich um eine Jumbopackung. Laut Anlage 1 Packungsgrößenverordnung ist für Hypnotika/Sedativa in nicht abgeteilter Darreichungsform zur oralen Anwendung (in ml oder g) eine Nmax von 100 festgelegt. Somit kann das Arzneimittel nur auf Privatrezept verordnet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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