Ist Voquily 1 mg/ml zulasten der GKV erstattungs­fähig?

Uns liegt ein GKV-Rezept über Voquily 1 mg/ml 150 ml (PZN 19195226) für ein einjähriges Kind vor. Laut unserer Recherche handelt es sich um eine Jumbo­packung und ist damit nicht zulasten der GKV abrechnungs­fähig.

Stimmt das?

Antwort

Wie Sie richtig schreiben, handelt es sich um eine Jumbo­packung. Laut Anlage 1 Packungs­größen­ver­ordnung ist für Hypnotika/Sedativa in nicht abge­teilter Dar­reichungs­form zur oralen Anwendung (in ml oder g) eine Nmax von 100 fest­gelegt. Somit kann das Arznei­mittel nur auf Privat­rezept verordnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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