Ist Mounjaro erstattungsfähig?
Wir stellen uns die Frage, ob Mounjaro zulasten der GKV abrechnungsfähig ist.
Und wenn ja, ob eine Diagnose auf dem Rezept angegeben sein muss.
Antwort
Mounjaro wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur für die Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 erstattet. Eine Diagnose gehört bei Arzneimitteln nicht auf die Verordnung.
Ist keine Diagnose auf dem Rezept angegeben, hat die Apotheke keine Prüfpflicht und kann davon ausgehen, dass das Arzneimittel zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 verordnet wurde.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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