Ist Mounjaro erstattungsfähig?

Wir stellen uns die Frage, ob Mounjaro zulasten der GKV abrechnungsfähig ist.

Und wenn ja, ob eine Diagnose auf dem Rezept angegeben sein muss.

Antwort

Mounjaro wird von der gesetz­lichen Kranken­versicherung nur für die Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 erstattet. Eine Diagnose gehört bei Arznei­mitteln nicht auf die Verordnung.

Ist keine Diagnose auf dem Rezept ange­geben, hat die Apotheke keine Prüf­pflicht und kann davon aus­gehen, dass das Arznei­mittel zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 verordnet wurde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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