Ist Melatonin Orifarm 2 mg für einen Erwachsenen erstat­tungs­fähig?

Wir haben ein Rezept über „Melatonin Orifarm 2 mg 30 St. PZN 19687206“ zulasten der BARMER für einen 65-jährigen Mann vorliegen.

Ist das erstattungs­fähig?

Antwort

Das verordnete Arznei­mittel ist für zwei Indikationen zuge­lassen:

  • Zur Kurzzeit­behandlung von Jetlag bei Erwachsenen
  • Zur Behandlung von Schlaf­störungen (Insomnie) bei Kindern und Jugend­lichen im Alter von 6–17­ Jahren mit Auf­merk­sam­keits­defizit-Hyper­aktivitäts-Störung (ADHS), wenn Schlaf­hygiene­maß­nahmen unzu­reichend waren

Die Indikation zur Kurz­zeit­behandlung von Jetlag bei Erwachsenen ist keine erstattungs­fähige Indikation, sodass das Arznei­mittel für Erwachsene ein Lifestyle-Arznei­mittel ist. Somit können Sie das Rezept nicht zulasten der GKV abrechnen.

Soll der Patient nicht auf­grund eines Jetlags mit Melatonin behandelt werden, könnten Sie die Arzt­praxis darauf auf­merksam machen, dass es für Erwachsene ab 55 Jahren Arznei­mittel mit Melatonin gibt, die erstattungs­fähig sind, z.­ B. Circadin 2 ­mg oder verschiedene Generika.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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