Ist hier eine wirtschaftliche Stückelung erlaubt?

Wir haben folgende Verordnung erhalten:

Kostenträger: DAK Gesundheit

Verordnet:

Ritalin Adult 20 mg 2 x 28 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung N2 (mo:1 mi:1 ab:0  z.N.:0)
Ritalin Adult 10 mg 28 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung N1 (mo:0  mi:1 ab:0  z.N.:0)
Ritalin Adult 20 mg 28 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung N1

Zusätzlich ist ein „A“ auf dem Rezept aufgedruckt. Unsere Frage ist, ob es gerechtfertigt ist eine 56er und eine 28er (Ritalin Adult 20 mg) als Normpackungsgrößen abzugeben, oder ob es besser ist, eine 84er-Packung (ohne Angabe einer Normgröße) abzugeben? Welche Variante ist retaxsicher?

Gleichzeitig fehlt in Position 3 die Dosierungsangabe. Sollte diese ergänzt werden oder erübrigt sich diese durch die Verordnung der 1. Position?

Antwort:

Die 84er-Packung ist nicht normiert, da sie zwischen dem N2- und N3-Bereich liegt. Es handelt sich also nicht um eine Jumbopackung und diese Packungsgröße kann grundsätzlich zulasten der GKV abgegeben werden.

Für den Patienten ist die Abgabe einer 84er-Packung günstiger, da die Zuzahlung immer pro Packung entrichtet werden muss.
Geben Sie die wirtschaftlichere 84er-Packung ab, dann sollten Sie eine Rücksprache mit dem Arzt halten (und dies auf der Verordnung dokumentieren), ob er nicht aus einem bestimmten Grund eine große und eine kleinere Packung in dieser Form verordnet hat. Auch ist eine Ergänzung der Dosierung zu empfehlen. Vergessen Sie nicht, jede Ergänzung mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

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