Ist Fenistil 100 ml erstattungsfähig?
Das Arzneimittel Fenistil Tropfen 100 ml ist nicht als Normpackung eingestuft.
Dürfen wir es dennoch für ein 1,5 Jahre altes Kleinkind zulasten der GKV abgeben?
Antwort
Arzneimittelpackungen tragen kein N-Kennzeichen, wenn ihr Packungsinhalt außerhalb der nach Packungsgrößenverordnung festgelegten N-Bereiche liegt. Das bedeutet, Packungen ohne N-Größe können unterhalb von N1, zwischen den N-Bereichen oder oberhalb des größten definierten N-Bereichs liegen. Wenn der Packungsinhalt den größten definierten N-Bereich übersteigt, handelt es sich um nicht erstattungsfähige Jumbopackungen.
Packungen ohne N-Kennzeichen dürfen abgegeben werden, sofern die exakte Menge auf der Verordnung vermerkt ist und diese unterhalb des größten N-Bereichs liegt. Somit ist die Erstattungsfähigkeit von Packungen ohne N-Kennzeichen maßgeblich von den in der Packungsgrößenverordnung für das jeweilige Arzneimittel definierten Normbereichen abhängig.
Verordnete Mengen, die keinem Normbereich zuzuordnen sind, müssen nach § 8 Abs. 3 Rahmenvertrag stückzahlgenau beliefert werden.
Bei den Fenistil Tropfen 100 ml handelt es sich tatsächlich um eine Jumbopackung, die Sie nicht zulasten der GKV beliefern dürfen, da Nmax mit 50 ml festgelegt ist.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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