Ist eine fertige Glukoselösung erstattungsfähig?

Uns liegt ein Rezept über „Glucose­test oGTT Infecto­pharm 300 ml PZN 18319742“ für ein im Jahr 2012 geborenes Kind zulasten der AOK NordWest vor.

Ist das Präparat erstattungs­fähig?

Antwort

Für Kinder bis zum voll­endeten 12. sowie für Jugend­liche mit Ent­wicklungs­störungen bis zum voll­endeten 18. Lebens­jahr dürfen sowohl ver­schrei­bungs­pflichtige als auch apotheken­pflichtige Arznei­mittel auf Kassen­rezept ver­ordnet werden. Bei dem ver­ordneten Präparat handelt es sich um ein apotheken­pflichtiges Arznei­mittel und da Apo­theken keine Prüf­plicht haben, ob eine Ent­wicklungs­störung vor­liegt, können Sie das Arznei­mittel zulasten der GKV abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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