Ist eine fertige Glukoselösung erstattungsfähig?
Uns liegt ein Rezept über „Glucosetest oGTT Infectopharm 300 ml PZN 18319742“ für ein im Jahr 2012 geborenes Kind zulasten der AOK NordWest vor.
Ist das Präparat erstattungsfähig?
Antwort
Für Kinder bis zum vollendeten 12. sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen sowohl verschreibungspflichtige als auch apothekenpflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet werden. Bei dem verordneten Präparat handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel und da Apotheken keine Prüfplicht haben, ob eine Entwicklungsstörung vorliegt, können Sie das Arzneimittel zulasten der GKV abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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