Ist eine Creme gegen eine Fettcreme austauschbar?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Kassenrezept erhalten (DAK, IK 101567995), auf dem Mometasonfuroat von Glenmark 1 mg/g Creme 100 g (PZN: 09516981) verschrieben ist.
Rabattvertragsartikel ist Momegalen (PZN: 11605947), dabei handelt es sich um eine Fettcreme.
Sind beide Darreichungsformen gegeneinander austauschbar?
In der Liste der austauschbaren Darreichungsformen ist nur Mometason als flüssige Darreichungsform gelistet, nicht als halbfeste.
Antwort
Beide Artikel sind in der Lauer-Taxe mit der Darreichungsform „Creme“ gelistet und daher auch grundsätzlich austauschbar:
In § 4 Rahmenvertrag heißt es:
4 Abs. 1 d) Rahmenvertrag
„Hat der Vertragsarzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung eines unter seinem Produktnamen verordneten Fertigarzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen (aut idem), hat die Apotheke unter folgenden Voraussetzungen ein der Verordnung entsprechendes Fertigarzneimittel auszuwählen und nach den Vorgaben der Absätze 2 bis 4 abzugeben und zu berechnen: […]
d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform, dabei sind
- die Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in den Preis- und Produktinformationen nach § 2 Absatz 6 gleich,
- Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar [Anm.: Anlage VII der AM-RL].“
Die Bestandteile, aus denen sich die beiden Grundlagen zusammensetzen, sind laut Lauer-Taxe identisch.
Dennoch gilt: Wenn sich durch Abgabe des Rabattartikels Befürchtungen ergeben, dass der Therapieerfolg eingeschränkt ist, sollten Sie Pharmazeutische Bedenken anwenden, um einen Austausch zu verhindern. Die Vorgehensweise zur Dokumentation Pharmazeutischer Bedenken können Sie dieser DAP Arbeitshilfe entnehmen:
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im neuen DAP Forum!
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