Ist diese Packung eine Jumbopackung?
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Zulasten der DAK (IK 105167990) wurden „Ursofalk Kapseln 250 mg Eurim 200 St.“ verordnet. Das Nachschauen in der EDV ergab, dass diese Packung nicht normiert ist. N3 wäre die Packung mit 100 Stück. Was kann auf dieses Rezept abgegeben werden? Muss die Verschreibung vor der Abgabe geändert werden?
Antwort:
Die größte Messzahl (Nmax) für Ursofalk ist 100 (Stück). Dies ergibt sich aus dem N3-Bereich:
Es wurde also eine vielfache Menge des größten NOrmbereichs verordnet. Bei der 200er-Packung handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, die Sie nicht zulasten der GKV abgeben dürfen. 2 x 100 St. Ursofalk dürfen Sie aber zulasten der DAK abgeben.
In § 6 (3) Rahmenvertrag wird für vielfache Mengen des größten Normbereichs ein besonderer Vermerk gefordert (z. B. „!“), den Sie entweder nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen können (Vergessen Sie dann nicht, die Ergänzung mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen!), oder Sie berufen sich auf § 3 Rahmenvertrag, nach dem ein fehlender Vermerk mittlerweile nicht mehr zu einer Retaxierung führen darf.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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