Ist diese Angabe zur Dosierung ausreichend?

Wir haben eine Frage zu einem BtM-Rezept.

Verordnet ist
„Effentora 100 µg Buccaltabl. Tab. 28 St N2  
Dos. 2 Tbl bei Bedarf“.

Ist die Gebrauchsanweisung richtig bzw. nach den Bestimmungen so zu akzeptieren?
Oder müssen wir vom Arzt eine Einzel- bzw. Tagesgabe ergänzen lassen?

Antwort:

Die Dosierungsangabe „Bei Bedarf“ ist nach § 9 BtMVV  nicht ausreichend. Dort heißt es:

9 BtMVV

„Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung; im Falle des § 5 Abs. 8 zusätzlich die Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen […].“

Daher sollte zumindest die tägliche Höchstmenge erwähnt werden, wie z. B. bis zu 3 x täglich 1 Tablette. So, wie die Dosierung aktuell angegeben ist, können sich durchaus Missverständnisse bei der Dosierung ergeben!

Die Dosierung dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Arzt selber auf den Ihnen vorliegenden Teilen des BtM-Rezeptes ändern. Der Arzt muss die Änderung auf seinem Teil vornehmen. Alle Änderungen müssen mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden. Der Patient muss ebenfalls über die genaue Dosierung informiert sein.

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