Ist die verordnete Packungsgröße abgabefähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „Mirtazapin 15 mg 10 Tbl.“ zulasten einer GKV verordnet sind. Diese Packungsgröße trägt laut EDV die Bezeichnung „kA“.
Ist die Abgabe trotzdem erlaubt oder sollten wir das Rezept auf 20 Stück (= N1) umschreiben lassen?
Antwort
Die Verordnung über „Mirtazapin 15 mg 10 Stück“ lässt sich eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen und ist somit eindeutig bestimmt.
Die Packung trägt kein Normkennzeichnen, da die Menge unterhalb des N1-Bereichs der Psychopharmaka liegt:

Es handelt sich aber natürlich nicht um eine Jumbopackung, da die Menge die Nmax nicht überschreitet.
Packungen ohne Normkennzeichen dürfen auf genaue Stückzahlverordnungen abgegeben werden, solange es sich nicht um Jumbopackungen oberhalb der größten Messzahl handelt.
Ist kein Rabattvertrag vorrangig zu beachten, können Sie unter den vier Preisgünstigsten mit dieser Packungsgröße auswählen.
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl ab 1. Juli 2019“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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