Ist die Abgabe einer Menge oberhalb von Nmax bei BtM erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über „2 x Ritalin Adult 30 mg N2 56 St., gesamt 112“ erhalten.
Die Packungen sind in einer Zeile aufgeschrieben.
Dürfen wir zwei Packungen (= 112 Stück) abgeben, obwohl wir damit über der Nmax (= 100 Stück) liegen?
Antwort
Für Ritalin gelten folgende N-Bereiche:

Abb.: Einteilung der N-Bereiche zu Methylphenidat; PZN-Checkplus, Stand 25.05.2021
Unabhängig von dieser Einteilung dürfen Sie aber auch bei BtM-Verordnungen nach Rahmenvertrag die jeweils verordnete Menge abgeben. Dort heißt es in § 8:
8 Rahmenvertrag
„(1) Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Hier wird nicht zwischen normalen und BtM-Rezepten unterschieden.
Zudem ist unerheblich, ob mehrere Packungen in einer Verordnungszeile oder in mehreren Zeilen untereinander verordnet sind.
Daher können Sie beide Packungen abgeben.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl ab 1. Juli 2019“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung