Ist das Xylocain Pump­spray Dental erstattungs­fähig?

Wir haben ein E-Rezept über „Xylocain Pump­spray Dental PZN 03839499“ für einen Erwachsenen zulasten einer GKV vorliegen.

Dürfen wir das Spray zulasten der GKV abgeben oder muss es privat bezahlt werden?

Antwort

Das OTC-Arznei­mittel Xylocain Pump­spray Dental kann nicht zulasten der GKV abge­rechnet werden. Laut Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie werden topische Anästhetika nur in folgendem Fall von der GKV erstattet:

Anlage I AM-RL

„Topische Anästhetika und/oder Anti­septika, nur zur Selbst­behandlung schwer­wiegender generali­sierter blasen­bildender Haut­erkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus).“

Da die Indikation des Arznei­mittels damit nicht über­ein­stimmt, ist eine Ab­rechnung zulasten der GKV nicht möglich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung