Ist das Xylocain Pumpspray Dental erstattungsfähig?
Wir haben ein E-Rezept über „Xylocain Pumpspray Dental PZN 03839499“ für einen Erwachsenen zulasten einer GKV vorliegen.
Dürfen wir das Spray zulasten der GKV abgeben oder muss es privat bezahlt werden?
Antwort
Das OTC-Arzneimittel Xylocain Pumpspray Dental kann nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Laut Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie werden topische Anästhetika nur in folgendem Fall von der GKV erstattet:
Anlage I AM-RL
„Topische Anästhetika und/oder Antiseptika, nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus).“
Da die Indikation des Arzneimittels damit nicht übereinstimmt, ist eine Abrechnung zulasten der GKV nicht möglich.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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