Ist bei einer Hylo-Gel-Verordnung eine Diagnose anzugeben?
Uns liegt ein Kassenrezept für einen Erwachsenen über Hylo Gel Augentropfen 2 x 10 ml vor. Eine Diagnose ist nicht angegeben.
Dürfen wir das Rezept zulasten der Kasse abrechnen?
Antwort
Das Präparat ist namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL; Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte) aufgeführt, daher kann es zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden. Eine Diagnose muss nicht auf dem Rezept angegeben sein. Wäre sie dennoch vorhanden, so sollten Sie überprüfen, ob diese zu den Vorgaben der AM-RL passt:
Anlage V AM-RL
Verordnung gemäß Anlage V der Arzneimittelrichtlinie - Liste der in die Arzneimittelversorgung einbezogenen verordnungsfähigen Medizinprodukte
„Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus. (Befristet bis: 31.12.2028)“
Bei fehlender Diagnose dürfen Sie davon ausgehen, dass das Präparat im Rahmen der AM-RL verordnet wurde.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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