Ist „bei Bedarf“ als Dosierung ausreichend?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten ab und an Rezepte, bei denen als Dosierung „bei Bedarf“ angegeben ist.
Ist dies ausreichend oder sollte da korrigiert werden?
Antwort
Es gibt zur Angabe „bei Bedarf“ bislang leider keine eindeutige Aussage seitens der Verbände und Kassen. Schmerzmittel, ein Asthmaspray für den Akutfall, ein Nitrospray oder Allergietabletten werden jedoch mitunter nur bei Bedarf angewendet. Dennoch sollte der Patient für diesen Fall auch die höchste Einzeldosis und die Tageshöchstmenge kennen. „Bei Bedarf“ sollte daher besser um die Angabe der Einzel- und Tageshöchstmenge ergänzt werden.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „FAQ Dosierungsanweisung auf dem Rezept“
- DAP Lexikon
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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