Ist die angegebene Dosierung ausreichend?
Auf einem GKV-Rezept ist ein Cannabisextrakt verordnet worden. Als Dosierung wurde nur „1–1–1–1“ angegeben. Ist diese Dosierungsangabe ausreichend für die Abrechnung oder muss die Dosierung in Tropfen/mg/ml angegeben werden?
Antwort
Bei Anfertigung einer Rezeptur/Abfüllung der Droge muss eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept vorhanden sein. Die Dosierung 1–1–1–1 scheint uns nicht ausreichend zu sein, da sie im Zusammenhang mit der vorliegenden Rezeptur nicht eindeutig erscheint. Daher sollten Sie die Gebrauchsanweisung nach Rücksprache mit der Arztpraxis korrigieren.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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