Was ist zu tun, wenn bei einer Isotretinoin-Verordnung die Höchstmenge überschritten ist?

Wir haben folgendes Problem: Uns liegt ein Rezept über Aknenormin 10 mg, 30 WKA für ein 16-jähriges Mädchen vor. Als Dosierung ist „2x wöchentlich“ angegeben. Diese Dosierung wurde auf Nach­frage vom Arzt so bestätigt. Solch eine Verordnung darf ja eigentlich nur für 30 Tage ausge­stellt werden. Die kleinsten Packungen sind jedoch die 20er- bzw. die verordnete 30er-Packung, die aber beide bei der ange­gebenen Dosierung die 30-Tage-Frist über­schreiten.

Was können wir nun tun?

Antwort

Die Vorgaben für Isotretinoin-Verordnungen sind strikt: Die Höchstmenge einer Verschreibung von oral anzuwendenden Arzneimitteln mit Alitretinoin oder Isotretinoin darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen. Daher ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten, damit dieser eine Auseinzelung auf der Verordnung vermerkt. Der Preis dieser Teilmengenabgabe muss dann mit der Kasse verhandelt werden. So ist es in § 16 des Rahmenvertrags definiert:

16 Rahmenvertrag

„Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertig­arznei­mittel­packung (Auseinzelung, z. B. in Form einer Verblisterung) ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung zulässig. Hat der Vertrags­arzt im Einzel­fall eine Auseinzelung zur patienten­individuellen Versorgung verordnet, bedarf es vor Abgabe einer Einigung über den Preis. Die Abgabe einer Teil­menge aus einer Fertig­arznei­mittel­packung (Auseinzelung) ist auch zulässig, soweit dies die Vertrags­partner dieses Rahmen­vertrages oder die Vertrags­partner eines ergänzenden Vertrages nach § 129 Absatz 5 SGB V vereinbart haben.“

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