Gibt es eine Ausnahmeregelung für die verordnungsfähige Höchstmenge an Isotretinoin bei gebärfähigen Frauen?
Wir hatten jetzt öfter den Fall, dass für Mädchen im gebärfähigen Alter 60 Stück Isotretinoin mit der Dosierung 1 x 1 täglich wegen Urlaubsbedarf für die Sommerferien verordnet wurde.
Dürfen wir die Packung mit 60 Stück abgeben oder nur 30 Stück?
Antwort
Laut § 3b Abs. 1 AMVV gilt Folgendes:
3b Abs. 1 AMVV
„Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.“
Von dieser Vorgabe gibt es keine Ausnahme, denn Frauen im gebärfähigen Alter müssen einen Schwangerschaftstest in der Arztpraxis durchführen, bevor sie eine neue Verordnung bekommen. Da die Apotheke nach dem Leitfaden des BfArM zur Verordnung und Abgabe von Isotretinoin eine Prüfpflicht bzgl. der Höchstmenge hat, hat sie ggf. mit Retaxationen bzw. haftungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Sie dürfen daher nur 30 Stück abgeben, sollten aber in jedem Fall Rücksprache mit der verordnenden Praxis halten.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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