Gibt es eine Aus­nahme­regelung für die ver­ordnungs­fähige Höchst­menge an Iso­tretinoin bei gebär­fähigen Frauen?

Wir hatten jetzt öfter den Fall, dass für Mädchen im gebär­fähigen Alter 60 Stück Isotretinoin mit der Dosierung 1 x 1 täglich wegen Urlaubs­bedarf für die Sommer­ferien verordnet wurde.

Dürfen wir die Packung mit 60 Stück abgeben oder nur 30 Stück?

Antwort

Laut § 3b Abs. 1 AMVV gilt Folgendes:

3b Abs. 1 AMVV

„Die Höchst­menge der Ver­schreibungen von oral anzu­wendenden Arznei­mitteln, die die Wirk­stoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebär­fähigen Alter je Ver­schreibung den Bedarf für 30 Tage nicht über­steigen.“

Von dieser Vorgabe gibt es keine Aus­nahme, denn Frauen im gebär­fähigen Alter müssen einen Schwanger­schafts­test in der Arzt­praxis durch­führen, bevor sie eine neue Ver­ordnung bekommen. Da die Apotheke nach dem Leit­faden des BfArM zur Ver­ordnung und Abgabe von Iso­tretinoin eine Prüf­pflicht bzgl. der Höchst­menge hat, hat sie ggf. mit Retaxationen bzw. haftungs­recht­lichen Konse­quenzen zu rechnen. Sie dürfen daher nur 30 Stück abgeben, sollten aber in jedem Fall Rück­sprache mit der ver­ordnenden Praxis halten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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