Indikation stimmt nicht mit OTC-Ausnahmeliste überein

Wir haben eine Ver­ordnung über „Koch­salz­lösung 0,9 % ISOTON PL 0,09 g ILO 20 x 10 ml N3 – PZN: 06605514 Obesitas-Hypo­venti­lations­syndrom (OHS), COPD“ zulasten der GKV für einen Erwachsenen vorliegen. Laut unserer Recherche stimmt die ange­gebene Indikation nicht mit der Indikation überein, die in der Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie hinter­legt ist, und wir haben das Rezept privat abge­rechnet.

War das so richtig?

Antwort

Sie haben richtig gehandelt. Wenn die Diagnose nicht mit den Bedingungen der Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie überein­stimmt, kann das Präparat nicht zulasten der GKV abge­rechnet werden. Wäre keine Diagnose angegeben, hätten Sie auch keine Prüf­pflicht gehabt und hätten die Belieferung vor­nehmen können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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