Indikation stimmt nicht mit OTC-Ausnahmeliste überein
Wir haben eine Verordnung über „Kochsalzlösung 0,9 % ISOTON PL 0,09 g ILO 20 x 10 ml N3 – PZN: 06605514 Obesitas-Hypoventilationssyndrom (OHS), COPD“ zulasten der GKV für einen Erwachsenen vorliegen. Laut unserer Recherche stimmt die angegebene Indikation nicht mit der Indikation überein, die in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie hinterlegt ist, und wir haben das Rezept privat abgerechnet.
War das so richtig?
Antwort
Sie haben richtig gehandelt. Wenn die Diagnose nicht mit den Bedingungen der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie übereinstimmt, kann das Präparat nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Wäre keine Diagnose angegeben, hätten Sie auch keine Prüfpflicht gehabt und hätten die Belieferung vornehmen können.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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