Müssen wir die Importquote auch bei Rabattartikeln beachten?
Wir haben ein Rezept über „Remsima 120 mg Injektionslösung im Fertigpen (Import) 6 St.“ zulasten der BKK Gildemeister Seidensticker vorliegen. Als Rabattpartner kommen sowohl viele Importe als auch das Original in Frage. Müssen wir bei Abgabe eines Rabattpartners auch die Importquote beachten?
Antwort
Laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
11 Abs. 1 Rahmenvertrag
[…] Treffen die Voraussetzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen. […]
Sie können unter den rabattierten Arzneimitteln also frei wählen. Dabei ist auch keine Importquote bzw. das Einsparziel, wie es mittlerweile im Rahmenvertrag genannt wird, zu beachten. Die Erfüllung des Einsparziels wird nur relevant, wenn es keine Rabattartikel gibt. Außerdem ist in Ihrem Fall zu beachten, dass es sich bei dem verordneten Mittel um ein Biologikum handelt. Diese Arzneimittelgruppe ist von den Vorgaben hinsichtlich des Einsparziels ohnehin ausgenommen. Sie können in diesem Fall also entweder das rabattierte Original oder einen rabattierten Import abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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