Hylo-Care auf BG-Rezept

Uns liegt ein Rezept zulasten einer gesetz­­lichen Unfall­­ver­­sicherung über Hylo-Care Augen­­tropfen vor.

Dürfen wir dieses Rezept beliefern, werden diese Augen­­tropfen durch die BG erstattet?

Antwort

Gemäß dem Liefer­­vertrag der gesetz­lichen Unfall­­ver­­sicherung können folgende Produkt­­klassen zulasten einer Berufs­­genossen­schaft ver­ordnet werden:

1 Gegenstand des Vertrages

„(1) Dieser Vertrag regelt die Sicher­stellung der Ver­sorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit
a. Arznei­mitteln,
b. Verband­mitteln sowie
c. Medizin­produkten und sonstigen apotheken­üblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apotheken­betriebs­ordnung) einschließlich Hilfs­mitteln. […]“

Produktname:HYLO-CARE
Produktgruppe:Medizinprodukt
Therapierichtung:

Da Hylo-Care als Medizin­produkt einge­stuft ist, gehen wir davon aus, dass die Ab­gabe zu­lasten der Berufs­genossen­schaft möglich ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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