Hylo-Care auf BG-Rezept
Uns liegt ein Rezept zulasten einer gesetzlichen Unfallversicherung über Hylo-Care Augentropfen vor.
Dürfen wir dieses Rezept beliefern, werden diese Augentropfen durch die BG erstattet?
Antwort
Gemäß dem Liefervertrag der gesetzlichen Unfallversicherung können folgende Produktklassen zulasten einer Berufsgenossenschaft verordnet werden:
1 Gegenstand des Vertrages
„(1) Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit
a. Arzneimitteln,
b. Verbandmitteln sowie
c. Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln. […]“
Produktname: | HYLO-CARE |
---|---|
Produktgruppe: | Medizinprodukt |
Therapierichtung: | – |
Da Hylo-Care als Medizinprodukt eingestuft ist, gehen wir davon aus, dass die Abgabe zulasten der Berufsgenossenschaft möglich ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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