Reicht die Angabe „vorliegende begründete Diagnose“ auf einem Hilfsmittelrezept aus?
Uns liegt ein Hilfsmittelrezept zulasten der BARMER über ein Blutdruckmessgerät vor. Auf dem Rezept ist jedoch keine genaue Diagnose, sondern nur folgender Vermerk aufgebracht: „vorliegende begründete Diagnose“.
Ist das ausreichend?
Antwort
In der Hilfsmittel-Richtlinie findet sich unter § 7 Abs. 2 Folgendes:
7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie
„[…] Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt soll deshalb unter der Nennung der Diagnose und des Datums insbesondere […]“
Da hier also explizit die Nennung der Diagnose und nicht nur ein Hinweis auf eine Diagnose erwähnt wird, könnte der Hinweis „vorliegende begründete Diagnose“ gegebenenfalls zu einer Retaxierung führen. Daher sollte die Diagnose ergänzt werden. Nach § 7 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie muss die Ergänzung von der verschreibenden Person abgezeichnet werden.
7 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie
„Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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