Reicht die Angabe „vor­liegende begründete Diagnose“ auf einem Hilfs­mittel­rezept aus?

Uns liegt ein Hilfs­mittel­rezept zulasten der BARMER über ein Blut­druck­messgerät vor. Auf dem Rezept ist jedoch keine genaue Diagnose, sondern nur folgender Vermerk aufge­bracht: „vor­liegende begründete Diagnose“.

Ist das aus­reichend?

Antwort

In der Hilfs­mittel-Richt­linie findet sich unter § 7 Abs. 2 Folgendes:

7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie

„[…] Die Vertrags­ärztin oder der Vertrags­arzt soll deshalb unter der Nennung der Diagnose und des Datums insbe­sondere […]“

Da hier also explizit die Nennung der Diagnose und nicht nur ein Hin­weis auf eine Diagnose erwähnt wird, könnte der Hinweis „vor­liegende begründete Diagnose“ gegebenen­falls zu einer Retaxierung führen. Daher sollte die Diagnose ergänzt werden. Nach § 7 Abs. 4 Hilfs­mittel-Richt­linie muss die Ergänzung von der verschreibenden Person abge­zeichnet werden.

7 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie

„Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfs­mitteln bedürfen einer erneuten Arzt­unter­schrift mit Datums­angabe.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung