HEMLIBRA – stückeln oder mit N3 beliefern?
Wir haben eine Frage zu einem Rezept. Verordnet ist „30 x HEMLIBRA 150 mg/ml (60 mg) ILO 4 ml PZN 12892742 >>Dj<<“.
Einerseits haben wir noch im Kopf, dass eine Packung mit N3 oder ein Vielfaches davon verordnet und beliefert werden darf. Andererseits soll HEMLIBRA stückzahlgenau beliefert werden. Dann soll noch jede Zeile einzeln betrachtet werden, wobei wir hier nur eine Verordnungszeile haben.
Wie ist Ihrer Meinung nach mit dieser Verordnung umzugehen?
Antwort
Laut § 3 PackungsV können Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie aufgrund einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der Messzahlen zusammengestellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne der Verordnung dann als Abgabe einer Einzelpackung.
Für HEMLIBRA (Emicizumab) gelten laut Anlage 1 PackungsV folgende Normbereiche:
N1: 2–2, N2: 4–4, N3: 11–12.
Sie müssen die Packungen nun so zusammenstellen, dass sie die geringste Zuzahlung erzeugen.

In Ihrem Fall wäre es wie folgt: 2 x 12 St. (N3) + 1 x 4 St. (N2) + 1 x 2 St. (N1) = 4 x Zuzahlung à 10 Euro.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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