Handelt es sich hier um eine Jumbopackung?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Mucofalk 100 Btl.“ erhalten.
Laut EDV gibt es Mucofalk-Packungen zu 20 St. (N1) und zu 100 St. (ohne Normgröße).
Wir diskutieren, ob wir nun anstelle der nicht normierten 100er-Packung 5 x 20 St. abgeben müssen. Dabei müsste der Patient aber eine Zuzahlung von 5 x 5 € leisten.
Was ist korrekt?
Antwort
Zur Beantwortung ist ein Blick in die Packungsgrößenverordnung erforderlich. Dann lässt sich beurteilen, ob es sich bei der 100er-Packung um eine nicht abgabefähige Jumbopackung handelt:

Da die 100er-Packung unterhalb von Nmax liegt, handelt es sich bei dieser Packungsgröße nicht um eine Jumbopackung. Die Packung trägt kein Normkennzeichen, da die Menge zwischen den N2- und den N3-Bereich fällt.
Sie dürfen in diesem Fall demnach die verordnete 100er-Packung abgeben und der Patient muss nur einmal die Zuzahlung leisten.
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl ab 1. Juli 2019“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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