Großpackung ohne Normgröße auf SSB?
Dürfen wir Braunol Schleimhautantiseptikum 1.000 ml auf Sprechstundenbedarf abgeben, auch wenn die Packung keine Normgröße hat?
Antwort
Für den Sprechstundenbedarf (SSB) ist nicht der Rahmenvertrag relevant, sondern die Sprechstundenbedarfsvereinbarung und die Arzneilieferverträge. Außerdem ist vor allem das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V zu beachten. Das bedeutet, im SSB dürfen bzw. müssen auch Groß- oder Bündelpackungen abgegeben werden, wenn diese wirtschaftlicher sind.
Sie dürfen also die Braunol-1000-ml-Flasche abgeben, auch wenn diese keine Normgröße hat.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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