Größere Packung bei Lieferengpass abgeben?
Uns liegt ein E-Rezept über „Nifedipin AL 5 mg 20 St N1 Weichkapseln“ vor.
Da es zurzeit sowohl für die Packungsgrößen 20 und 30 Weichkapseln (beides N1) Lieferengpässe gibt, haben wir uns gefragt, ob wir in diesem Fall die nächstgrößere Packungsgröße, also 50 Weichkapseln N2, mit der Begründung der Nichtverfügbarkeit abgeben dürfen. Oder müssten wir beim Arzt ein neues Rezept anfordern?
Antwort
In diesem Fall brauchen Sie ein neues Rezept, da Sie die Gesamtmenge des Wirkstoffes überschreiten würden und dies nach § 129 Abs. 2a SGB V nicht vorgesehen ist.
129 Abs. 2a SGB V
„[…] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern hierdurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:
- die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung maßgeblichen Messzahl,
- die Packungsanzahl,
- die Abgabe von Teilmengen aus der Packung eines Fertigarzneimittels, soweit die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
- die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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