Gibt es neue T-Rezepte?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Ist es richtig, dass es neue T-Rezepte gibt?
Was ist dabei nun zu beachten und dürfen alte weiterhin verwendet werden?
Antwort
Seit dem 15. April dieses Jahres gibt das BfArM neue T-Rezepte heraus. Diese unterscheiden sich von den vorherigen dadurch, dass auf der Rückseite von Teil II des Rezeptes ein Feld für den aufzutragenden Apothekenstempel ergänzt wurde.
Diese Durchschläge der T-Rezepte werden von der Apotheke wöchentlich an das BfArM gesendet.
Alte T-Rezept-Vordrucke bleiben aber weiterhin gültig und können dementsprechend auch weiter verwendet werden.
- DAP Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf einem T-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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