Darf unter Import­arznei­mitteln frei gewählt werden, wenn der Preis­anker über­schritten wird?

Wir haben eine Frage zum solitären Markt. Wenn ein Import­arznei­mittel ver­ordnet wurde und dieses und alle preis­günstigeren nicht lieferbar sind, muss dann immer das nächst­preis­günstigste liefer­bare Import­arznei­mittel ausge­wählt werden oder dürfen wir frei aus­wählen?

Antwort

Sie dürfen unter allen Import­arznei­mitteln und Originalen unter­halb des Preis­ankers frei wählen. Wenn der Preis­anker (= das verordnete Arznei­mittel) über­schritten werden muss, müssen Sie das nächst­preis­günstigste liefer­fähige Arznei­mittel abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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