Darf unter Importarzneimitteln frei gewählt werden, wenn der Preisanker überschritten wird?
Wir haben eine Frage zum solitären Markt. Wenn ein Importarzneimittel verordnet wurde und dieses und alle preisgünstigeren nicht lieferbar sind, muss dann immer das nächstpreisgünstigste lieferbare Importarzneimittel ausgewählt werden oder dürfen wir frei auswählen?
Antwort
Sie dürfen unter allen Importarzneimitteln und Originalen unterhalb des Preisankers frei wählen. Wenn der Preisanker (= das verordnete Arzneimittel) überschritten werden muss, müssen Sie das nächstpreisgünstigste lieferfähige Arzneimittel abgeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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