Müssen wir bei allen Rezepturen auf GKV-Rezept den Fix­zuschlag von 8,35 € berechnen?

Wir haben uns im Team die Frage gestellt, wann der Fix­zuschlag von 8,35 € bei Rezepturen auf GKV-Rezept abge­rechnet werden muss.

Nur bei verschreibungs­pflichtigen oder auch bei OTC-Rezepturen?

Antwort

Der Fixzu­schlag von 8,35 € wird sowohl bei ver­schreibungs­pflichtigen als auch nicht ver­schreibungs­pflichtigen Rezepturen auf GKV-Rezept abgerechnet.

Bei nicht ver­schreibungs­pflichtigen Rezepturen, die in der Selbst­medikation abge­geben werden, kann auf den Fix­zuschlag ver­zichtet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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