Müssen wir bei allen Rezepturen auf GKV-Rezept den Fixzuschlag von 8,35 € berechnen?
Wir haben uns im Team die Frage gestellt, wann der Fixzuschlag von 8,35 € bei Rezepturen auf GKV-Rezept abgerechnet werden muss.
Nur bei verschreibungspflichtigen oder auch bei OTC-Rezepturen?
Antwort
Der Fixzuschlag von 8,35 € wird sowohl bei verschreibungspflichtigen als auch nicht verschreibungspflichtigen Rezepturen auf GKV-Rezept abgerechnet.
Bei nicht verschreibungspflichtigen Rezepturen, die in der Selbstmedikation abgegeben werden, kann auf den Fixzuschlag verzichtet werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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