Fehlende N-Bezeichnung bei Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung
Wir sind etwas verunsichert bei der Abgabe von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung, denn sehr viele Arzneimittel tragen keine N‑Bezeichnung.
Dürfen wir diese dann trotzdem zulasten der GKV abgeben?
Antwort
Ein fehlendes Normkennzeichen ist nicht unbedingt ein Grund für eine Nichterstattung.
Für Nikotin und Vareniclin sind für orale Darreichungsformen Messzahlen in der Anlage 1 zur Packungsgrößenverordnung unter dem Punkt „Entwöhnungsmittel“ definiert und für die Darreichungsform Pflaster ebenfalls unter „Entwöhnungsmittel“. Solange die Packungsgröße nicht über Nmax liegt und eine Stückzahlverordnung vorliegt, können Sie die Arzneimittel zulasten der GKV abgeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung