Wie erkennt man, welche befeuchtenden Augen­tropfen im Rahmen der OTC-Ausnahme­liste erstattet werden können?

Wir haben ein Kassen­rezept über Corneregel Augengel N3 10 g zulasten der Techniker Kranken­kasse für einen erwachsenen Patienten mit der Diagnose „Lagophthalmus“ vorgelegt bekommen. Für dieses Produkt ist im Abrechnungs- bzw. Verordnungs­programm keine OTC-Ausnahme hinterlegt.

Nach Einsicht in die Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie konnte ich jedoch Folgendes fest­stellen:
Unter Zeile 41 ist der Einsatz von synthetischer Tränen­flüssigkeit bei folgenden Indikationen zulasten der gesetzlichen Kranken­kassen erlaubt: Autoimmun-Erkrankungen (z. B. Sjögren-Syndrom mit deutlicher Funktions­störung [trockenes Auge Grad 2]), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid, Fehlen oder Schädigung der Tränen­drüse, Fazialisparese oder Lagophthalmus.

Corneregel ist ein zuge­lassenes Arznei­mittel und kann nach unserer Ein­schätzung als synthetische Tränen­flüssig­keit einge­ordnet werden.

Ist das Präparat nun erstattungs­fähig oder nicht?

Antwort

Corneregel ist nicht zulasten der GKV erstattungs­fähig. Es handelt sich bei dem Präparat aufgrund des Inhalts­stoffes Dexpanthenol nicht um synthetische Tränen­flüssig­keit. Unter den Arznei­mitteln, die als synthetische Tränen­flüssigkeit im Handel sind, gibt es zum Beispiel Artelac Augen­tropfen oder Sic Ophtal N Augen­tropfen. Diese haben eine ent­sprechende Indikation und hier ist auch eine Erstattungs­möglichkeit auf­grund der Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) Nr. 41 in der EDV hinter­legt.

Ansonsten gibt es zahl­reiche synthetische Tränen­flüssigkeiten, die als Medizin­produkte im Handel sind. Dazu gehören beispiels­weise HYLO GEL Augen­tropfen. Bei Medizinprodukten ist dann aber nicht Anlage I der AM-RL relevant, sondern Anlage V (verordnungs­fähige Medizin­produkte). Die entsprechenden Medizin­produkte müssen namentlich in der Anlage V aufge­führt sein, damit sie erstattet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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