Dürfen wir im Entlass­manage­ment an­statt der ver­ordneten kleinsten Packung auch eine N1-Packung ab­geben?

Wir haben ein Entlass­rezept über folgendes Arznei­mittel vorliegen: Tolvaptan 1A 15 mg TAB 7 St. PZN 19100885 1–0–0.
Sowohl das verordnete Arznei­mittel als auch die aut-idem-fähige Alternative ist nicht lieferbar. Es sind aber N1-Packungen mit 10 Stück lieferbar.

Dürfen wir auf das vor­liegende Rezept auch eine N1-Packung abgeben oder brauchen wir ein neues Rezept?

Antwort

Laut § 4 Abs. 1 Anlage 8 Rahmen­vertrag gilt Folgendes:

4 Abs. 1 Anlage 8 Rahmenvertrag

„Im Rahmen des Entlass­managements ist eine Arznei­mittel­packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen, das gemäß Packungs­größen­ver­ordnung bestimmt wurde, oder eine kleinere Packung ab­zu­geben. Dabei darf die ver­ordnete Menge nicht über­schritten werden. […]“

Es besteht damit nicht die Möglich­keit, eine größere Packung abzu­geben, auch wenn es sich um eine N1-Packung handelt. Sie brauchen also ein neues Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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