Dürfen wir im Entlassmanagement anstatt der verordneten kleinsten Packung auch eine N1-Packung abgeben?
Wir haben ein Entlassrezept über folgendes Arzneimittel vorliegen: Tolvaptan 1A 15 mg TAB 7 St. PZN 19100885 1–0–0.
Sowohl das verordnete Arzneimittel als auch die aut-idem-fähige Alternative ist nicht lieferbar. Es sind aber N1-Packungen mit 10 Stück lieferbar.
Dürfen wir auf das vorliegende Rezept auch eine N1-Packung abgeben oder brauchen wir ein neues Rezept?
Antwort
Laut § 4 Abs. 1 Anlage 8 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
4 Abs. 1 Anlage 8 Rahmenvertrag
„Im Rahmen des Entlassmanagements ist eine Arzneimittelpackung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen, das gemäß Packungsgrößenverordnung bestimmt wurde, oder eine kleinere Packung abzugeben. Dabei darf die verordnete Menge nicht überschritten werden. […]“
Es besteht damit nicht die Möglichkeit, eine größere Packung abzugeben, auch wenn es sich um eine N1-Packung handelt. Sie brauchen also ein neues Rezept.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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