Eisenpräparat mit Mehrkosten auf GKV-Rezept – wie ist vorzugehen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über ein Eisenpräparat vor:
„Plastulen Eisen 55 mg REK 100 ST. N3 PZN: 09684371“
Können wir dieses OTC-Präparat zulasten der GKV abgeben? Wenn wir es in die EDV eingeben, werden Kosten für den (eigentlich zuzahlungsbefreiten) Patienten dargestellt. Worauf begründen sich diese?
Antwort
Im Rahmen der OTC-Ausnahmeliste des G-BA (Anlage I der AM-RL) dürfen Eisen-(II)-Verbindungen bei einer Eisenmangelanämie auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnet werden.

Die Erstattungsfähigkeit wirkt sich aber nicht auf die Mehrkosten aus – diese müssen auch für OTC-Arzneimittel vom Patienten selbst getragen werden. Dies gilt auch für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind.
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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