E-Rezept über Sildenafil zulasten einer GKV – wie rechnen wir das ab?

Wir haben ein E-Rezept über „Sildenafil 100 STADA 48 St. PZN 10796425“ erhalten – ausgestellt zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (HEK). Eine Angabe zur Diagnose wurde nicht gemacht.

Dürfen wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?

Antwort

Sildenafil von STADA hat in dieser Stärke nach unserer Recherche nur eine Zulassung zum Einsatz bei erektiler Dysfunktion. Damit handelt es sich um ein Lifestyle-Arznei­mittel, für das es auch keine Aus­nahme für eine andere Indikation gibt. Eine Erstattung durch die gesetzliche Kranken­ver­sicherung ist daher unserer Ansicht nach ausge­schlossen und Sie müssen das Arznei­mittel privat bezahlen lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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