E-Noctu – wann, wie, wo?
Wir fragen uns, wie die Noctu-Regelung auf E-Rezepten anzuwenden ist.
Sind E-Noctu-Rezepte erkennbar? Wann und wie können sie abgerechnet werden?
Antwort
Wird ein mit „noctu“ gekennzeichnetes Rezept außerhalb der Notdienstzeiten, also während der regulären Öffnungszeiten, eingelöst, kann die Apotheke die Gebühr in Höhe von 2,50 Euro nicht abrechnen.
Im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen ist in § 7 „Allgemeine Bestimmungen zur Preisberechnung“ in puncto noctu geregelt, dass die Gebühr von den Kassen übernommen wird, wenn die Apotheke in den Notdienstzeiten gemäß § 6 AMPreisV aufgesucht wird:
6 AMPreisV
„Bei Inanspruchnahme der Apotheke zu folgenden Zeiten kann ein Entgelt nach § 6 Arzneimittelpreisverordnung berechnet werden, wenn der Vertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemäß § 3 ‚noctu‘ angekreuzt bzw. ‚noctu‘ im Verordnungsdatensatz angegeben oder den Vermerk ‚noctu‘, ‚cito‘ oder einen entsprechenden Hinweis auf dem Verordnungsblatt angebracht hat und die Apotheke in Zeiten ihres Notdienstes in Anspruch genommen wird, insbesondere in der Zeit:
- montags bis samstags zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen sowie
- am 24. Dezember (wenn dieser auf einen Werktag fällt) bis 6.00 Uhr und ab 14.00 Uhr.“
Bei den Primärkassen sind die regionalen Lieferverträge zu beachten. In der Regel wird die Notdienstgebühr übernommen, wenn aus der Verordnung hervorgeht, dass es sich um einen dringenden Fall handelt und das Rezept im Notdienst beliefert wurde.
Wird ein Rezept im Notdienst eingelöst, aber „noctu“ ist nicht von der Praxis dokumentiert oder das Rezept wurde bereits vor einigen Tagen und nicht am Notdiensttag ausgestellt, kann die Gebühr nicht zulasten der Kasse abgerechnet werden.
Ist „noctu“ auf einem E-Rezept nicht dokumentiert, obwohl es im Notdienst ausgestellt und eingelöst wurde, kann die Apotheke dies nicht heilen. Die Notdienstgebühr ist dann von Versicherten aus eigener Tasche zu zahlen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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