Dürfen zwei im Abstand von 21 Tagen ausgestellte identische Rezepte an einem Tag eingelöst werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegen zwei Rezepte für denselben Patienten vor, auf denen jeweils Xtandi (3.336,17 €) verordnet wurde.
 Die Ausstellungsdaten der Rezepte liegen 21 Tage auseinander.
Können diese Rezepte am selben Tag beliefert/bedruckt werden? Oder gibt es da möglicherweise eine Problematik zum Thema Doppelbelieferung oder Doppelverordnung?
Antwort
Es handelt sich hier um zwei gültige Verordnungen, die der Patient an unterschiedlichen Tagen erhalten hat. Es ist nicht verboten, diese an einem Tag einzulösen. Vielleicht gibt es einen Grund, warum der Arzt vor der abgeschlossenen Einnahme der ersten Packung eine weitere verordnet hat.
Wurde jedoch eine Verordnung mit „Kopie“ o. Ä. gekennzeichnet, empfehlen wir, Rücksprache mit dem Arzt zu halten. Es könnte ja sein, dass der Patient eine neue Verordnung angefordert hat, weil er die erste verloren glaubte, diese dann aber wiedergefunden hat.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Auswahlbereiche nach § 9 Rahmenvertrag“ (PDF)
 - DAP Lexikon
 - Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
 
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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