Dürfen wir zwei identische E-Rezepte beliefern?

Heute bekamen wir zwei identische E-Rezepte: Verordnet wurde am selben Datum das gleiche Medikament (Candesartan 8 mg) für ein und dieselbe Person.

Werden solche Rezepte vom Rechen­zentrum akzeptiert oder besteht hier Klärungs­bedarf?

Antwort

Identische Verschreibungen auf zwei Rezepten sind generell erlaubt. In der Vergangen­heit gab es jedoch schon mal Retaxationen mit der Begründung einer offen­sicht­lich fehler­haften Doppel­verordnung. Um dies vor allem bei exakt gleich­lautenden Ver­ordnungen aus­zu­schließen, reicht jedoch schon ein kleiner Hinweis auf dem Rezept bzw. in Ihrem Fall im Abgabe­daten­satz, dass es sich nicht um eine Doppel­ver­ordnung handelt. Hierzu sollten Sie sich die Richtig­keit der zwei identischen Rezepte der ver­ordnenden Person bestätigen lassen und dies ent­sprechend doku­mentieren. So können Sie sicher­gehen, dass die beiden identischen Rezepte genau so gewollt waren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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