Dürfen wir Voquily 150 ml auf Kassen­rezept abrechnen?

Uns wurde von einem Patienten ein Rezept vorgelegt, auf dem „Voquily 1 mg/ml Lösung zum Ein­nehmen 150 ml PZN 19192226“ verordnet wurde. Unsere EDV zeigt eine Warn­meldung hin­sicht­lich der Erstattungs­fähig­keit an.

Können wir das Präparat abrechnen oder wie müssen wir nun vorgehen?

Antwort

Bei der verordneten Packungs­größe handelt es sich um eine Jumbo­packung – diese dürfen nicht zulasten der GKV ver­ordnet und abge­geben werden, daher zeigt die EDV den Warn­hinweis an.

Abb.: DAP PZN-Checkplus

Geben Sie diese Packungs­größe ab, so müsste der Patient das Arznei­mittel privat bezahlen. Alternativ könnte die kleinere Packung verordnet werden. Diese liegt mit 60 ml zwischen dem N2- und N3-Bereich und würde bei stück­zahl­genauer Ver­ordnung von der GKV über­nommen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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