Dürfen wir Voquily 150 ml auf Kassenrezept abrechnen?
Uns wurde von einem Patienten ein Rezept vorgelegt, auf dem „Voquily 1 mg/ml Lösung zum Einnehmen 150 ml PZN 19192226“ verordnet wurde. Unsere EDV zeigt eine Warnmeldung hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit an.
Können wir das Präparat abrechnen oder wie müssen wir nun vorgehen?
Antwort
Bei der verordneten Packungsgröße handelt es sich um eine Jumbopackung – diese dürfen nicht zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, daher zeigt die EDV den Warnhinweis an.

Abb.: DAP PZN-Checkplus
Geben Sie diese Packungsgröße ab, so müsste der Patient das Arzneimittel privat bezahlen. Alternativ könnte die kleinere Packung verordnet werden. Diese liegt mit 60 ml zwischen dem N2- und N3-Bereich und würde bei stückzahlgenauer Verordnung von der GKV übernommen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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