Dürfen wir Viridal zulasten einer GKV abrechnen?
Wir haben folgende Frage: Dürfen wir ein Kassenrezept zulasten der AOK Bayern beliefern, auf dem „Viridal 20 µg Starter Set PZN 08668938“ verordnet wurde?
Auf dem Rezept ist keine Diagnose angegeben, das Rezept wurde von einem Urologen ausgestellt.
Antwort
Nach unserer Recherche handelt es sich bei Viridal zwar grundsätzlich um ein Lifestyle-Arzneimittel, als Diagnostikum ist eine Verordnung aber zulasten der GKV möglich. Ein solcher Hinweis ist auch in der Apotheken-EDV abrufbar, dort heißt es:
Apotheken-EDV
„Dieses Arzneimittel kann gemäß AM-RL Anlage II (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle Arzneimittel)) ausnahmsweise für folgende Indikation verordnet werden: als Diagnostikum.“
Da kein Anwendungszweck angegeben ist, müssen Sie hier nicht prüfen, wofür genau das Mittel eingesetzt wird. Sie können dieses Rezept daher so beliefern.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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