Dürfen wir Viridal zulasten einer GKV abrechnen?

Wir haben folgende Frage: Dürfen wir ein Kassen­rezept zulasten der AOK Bayern beliefern, auf dem „Viridal 20 µg Starter Set PZN 08668938“ verordnet wurde?

Auf dem Rezept ist keine Diagnose ange­geben, das Rezept wurde von einem Urologen aus­ge­stellt.

Antwort

Nach unserer Recherche handelt es sich bei Viridal zwar grund­sätz­lich um ein Life­style-Arznei­mittel, als Diagnostikum ist eine Verordnung aber zulasten der GKV möglich. Ein solcher Hinweis ist auch in der Apotheken-EDV abrufbar, dort heißt es:

Apotheken-EDV

„Dieses Arznei­mittel kann gemäß AM-RL Anlage II (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Life­style Arznei­mittel)) aus­nahms­weise für folgende Indi­kation ver­ordnet werden: als Diagnostikum.“

Da kein Anwendungs­zweck ange­geben ist, müssen Sie hier nicht prüfen, wofür genau das Mittel einge­setzt wird. Sie können dieses Rezept daher so beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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